Häufige Fragen
Alles, was uns am häufigsten gefragt wird.
Sollte Ihre Frage hier nicht dabei sein: Rufen Sie einfach an. Wir beantworten sie am Telefon genauso ausführlich wie hier – und ohne, dass Sie sich dafür zu etwas verpflichten.
Hausnotruf
Wer hat Anspruch auf einen Hausnotruf?
Eine Kostenübernahme kommt in der Regel ab Pflegegrad 1 infrage, wenn Sie über weite Teile des Tages allein sind und in einer Notsituation nicht selbstständig telefonisch Hilfe rufen könnten. Auch wer mit jemandem zusammenlebt, der im Notfall selbst keine Hilfe holen kann, erfüllt diese Voraussetzung häufig. Die Entscheidung trifft Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
Brauche ich einen Festnetzanschluss?
Nicht zwingend. Je nach Gerät läuft die Verbindung über das Telefonnetz, über das Internet oder über Mobilfunk. Wir prüfen vorab, welche Variante bei Ihnen zu Hause zuverlässig funktioniert.
Funktioniert der Hausnotruf bei Stromausfall?
Die Basisstationen haben einen Notstromakku, der den Betrieb für eine begrenzte Zeit aufrechterhält. Die genaue Überbrückungsdauer hängt vom Gerätemodell ab – wir nennen sie Ihnen bei der Auswahl.
Kann ich den Sender beim Duschen tragen?
Ja, und Sie sollten es auch. Die Handsender sind wasserdicht und ausdrücklich dafür gedacht, im Bad getragen zu werden – dort passieren die meisten Stürze.
Armband oder Halskette – was ist besser?
Beides funktioniert gleich gut. Wer Uhren und Ringe gewohnt ist, kommt mit dem Armband meist besser zurecht; wer empfindliche Handgelenke hat, wählt die Halskette. Sie können sich später umentscheiden. Alle Geräte und Trageformen
Funktioniert der Hausnotruf auch unterwegs?
Die klassische Kombination aus Basisstation und Handsender funktioniert nur in Funkreichweite der Basisstation, also in der Wohnung und meist im näheren Umfeld. Für unterwegs gibt es eigenständige mobile Geräte und Notrufuhren.
Was passiert, wenn ich umziehe?
Der Hausnotruf zieht mit. Melden Sie uns die neue Adresse rechtzeitig, damit wir die Daten in der Notrufzentrale aktualisieren und den Anschluss am neuen Wohnort prüfen können. Innerhalb Deutschlands ist das kein Problem.
Muss ich das Gerät regelmäßig testen?
Nein. Die Geräte melden sich selbstständig in regelmäßigen Abständen bei der Notrufzentrale, damit ein technischer Ausfall auffällt. Ein Probealarm ist trotzdem jederzeit erlaubt – sagen Sie der Zentrale einfach, dass es ein Test war.
Notrufzentrale
Wer nimmt den Notruf entgegen?
Geschulte Mitarbeitende einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale. Die Notrufbearbeitung übernimmt eine professionelle, auf Notrufe spezialisierte Leitstelle. Es gibt keinen Anrufbeantworter und keine Warteschleife.
Was passiert, wenn ich nicht antworten kann?
Sobald der Knopf gedrückt wurde, liegt der Notruf mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Ihren hinterlegten Daten in der Zentrale vor. Kommt keine Antwort, wird von einem Notfall ausgegangen und der vereinbarte Maßnahmenplan abgearbeitet. Schweigen wird nicht als Versehen gewertet.
Wer wird im Ernstfall verständigt?
Das legen Sie vorher fest. In Ihrem Maßnahmenplan steht, wer in welcher Reihenfolge angerufen wird – Angehörige, Nachbarn mit Schlüssel, ein Bereitschaftsdienst oder bei einem medizinischen Notfall direkt der Rettungsdienst. Sie können den Plan jederzeit ändern lassen. Mehr zur Notrufzentrale
Was passiert bei einem Fehlalarm?
Nichts Schlimmes. Sie sagen über die Freisprechanlage, dass alles in Ordnung ist, und der Vorgang ist beendet. Es entstehen keine Kosten und niemand wird losgeschickt. Ein Fehlalarm ist immer besser als ein Notruf, der aus Sorge vor Umständen unterbleibt.
Hört die Zentrale dauerhaft mit?
Nein. Die Basisstation ist kein Mithörgerät. Das Mikrofon wird erst aktiv, wenn ein Notruf ausgelöst wurde. Es gibt keine Kamera und keine dauerhafte Tonaufzeichnung.
Wie kommt im Notfall jemand in die Wohnung?
Das wird vorher geklärt: über eine Vertrauensperson mit Zweitschlüssel oder über einen Schlüsseltresor an der Tür, den nur die Notrufzentrale öffnen lässt. Ohne diese Klärung müsste im Ernstfall die Tür geöffnet werden – das lässt sich vermeiden.
Kosten & Anträge
Was kostet mich der Hausnotruf?
Gesetzlich versichert mit anerkanntem Pflegegrad: gar nichts. Die Pflegekasse übernimmt die Basisversorgung mit 32,13 € brutto (27,00 € netto) im Monat, wir rechnen direkt mit ihr ab. Sie erhalten keine Rechnung und müssen nichts vorstrecken.
Ohne Pflegegrad oder als Privatkunde: 34,95 € im Monat inklusive Mehrwertsteuer. Privatversicherte können die Rechnung bei ihrer Pflegeversicherung einreichen.
Zusatzleistungen darüber hinaus – Schlüsseltresor, Sturzsensor, mobile Geräte – können Mehrkosten verursachen. Diese nennen wir vor Vertragsabschluss.
Kostet die Beratung etwas?
Nein. Die Erstberatung zu Hausnotruf, Pflegebox, Wohnumfeldverbesserung und Hilfsmitteln ist kostenfrei und unverbindlich. Nur für einzelne Zusatzleistungen erheben wir eine Gebühr – etwa 149,99 € für den Antragsservice bei der Verhinderungspflege. Diese Kosten nennen wir vorher.
Was ist, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?
Dann unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Der Antrag wird formlos bei Ihrer Pflegekasse gestellt; anschließend beauftragt sie den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung zu Hause. Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Mehr zum Pflegegrad-Antrag
Wie lange dauert die Bewilligung?
Das entscheidet Ihre Pflegekasse; in der Regel liegt die Entscheidung innerhalb weniger Wochen vor. Wenn es eilig ist – etwa direkt nach einem Krankenhausaufenthalt –, weisen wir im Antrag ausdrücklich darauf hin.
Rechnen Sie direkt mit der Kasse ab?
Ja, bei den Leistungen, für die wir zugelassen sind – Hausnotruf und Pflegehilfsmittel. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Belege einreichen.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn wir die Ablehnung für sachlich falsch halten, sagen wir Ihnen das und unterstützen Sie dabei. Wenn die Ablehnung nachvollziehbar ist, sagen wir Ihnen auch das – und suchen eine andere Lösung.
Pflegebox & Hilfsmittel
Was ist in der Pflegebox enthalten?
Verbrauchshilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Hand- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mund-Nasen-Schutz. Sie stellen die Box frei zusammen und können die Auswahl jederzeit ändern.
Muss ich etwas vorstrecken?
Nein. Bei genehmigtem Anspruch rechnen wir bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 42 € monatlich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Kann ich nicht genutztes Geld ansparen?
Nein. Der Betrag von 42 € wird nicht ausgezahlt und verfällt am Monatsende. Es lohnt sich deshalb, die Box am tatsächlichen Verbrauch auszurichten. Beim Entlastungsbetrag von 131 € ist das anders – dort ist ein Ansparen bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich.
Wer zahlt Rollstuhl, Rollator oder Treppenlift?
Rollstühle, Rollatoren und Badewannenlifte laufen in der Regel auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse. Bauliche Maßnahmen wie Treppenlifte, Rampen und Geländer über die Wohnumfeldverbesserung der Pflegekasse. Welcher Kostenträger im konkreten Fall zuständig ist, klären wir vorab. Mehr zu Mobilität
Betreuung & Haushaltshilfe
Kommt wirklich immer dieselbe Person?
Das ist unser Anspruch und gelingt in den allermeisten Fällen. Nur bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine Vertretung – und wir sagen Ihnen vorher, wer kommt.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Nein. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Vor der ersten Buchung lernen Sie Ihre Betreuungskraft persönlich kennen.
Übernimmt die Betreuungskraft auch Pflege?
Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung sind etwas anderes als Körperpflege oder medizinische Behandlungspflege. Wenn pflegerische Leistungen gebraucht werden, organisieren wir das gesondert und sagen klar, was wir übernehmen und wofür ein ambulanter Pflegedienst zuständig ist.
Was, wenn es menschlich nicht passt?
Dann sagen Sie uns Bescheid, und wir suchen eine andere Lösung. Persönliche Chemie lässt sich nicht erzwingen, und niemandem ist geholfen, wenn die Besuche als Belastung empfunden werden.
Sprechen die Betreuungskräfte Deutsch?
Ja. Verständigung soll keine zusätzliche Hürde im Alltag sein.
Über uns
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Hausnotruf, Pflegebox und die Beratung zu Anträgen bieten wir bundesweit an. Bei Betreuung und Haushaltshilfe hängt es davon ab, ob in Ihrer Region Kapazitäten frei sind – rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen das ehrlich.
Sind Sie ein zugelassener Anbieter?
Ja. Die Seniorenhilfe Sticken GmbH ist seit 2020 Vertragspartner der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen für Hausnotruf und Pflegehilfsmittel, als Leistungserbringer unabhängig präqualifiziert und anerkannte Beratungsstelle für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Wann sind Sie erreichbar?
Unser Büro erreichen Sie Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nehmen wir Ihre Nachricht entgegen und melden uns am nächsten Werktag. Die Notrufzentrale für bestehende Hausnotruf-Kundinnen und -Kunden ist davon unabhängig und rund um die Uhr besetzt.
Wie schnell bekomme ich eine Antwort?
Auf Anfragen über das Kontaktformular melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktags – telefonisch oder per E-Mail, ganz wie Sie es angeben.
Kostenlos und unverbindlich
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.
Sie schildern uns kurz, worum es geht – wir sagen Ihnen ehrlich, welche Leistungen infrage kommen und was Ihre Pflegekasse davon übernehmen kann. Ohne Vertrag, ohne Verpflichtung.
Direkt erreichbar
Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten nehmen wir Ihre Nachricht entgegen und rufen am nächsten Werktag zurück.
Die 24/7-Notrufzentrale für bestehende Hausnotruf-Kundinnen und -Kunden ist davon unabhängig – sie ist immer erreichbar.