Pflegebett und Zubehör
Höhenverstellbare Betten, Aufrichthilfen, Bettgitter und Seitenschutz – leihweise über die Pflegekasse möglich.
Pflegebox & Pflegehilfsmittel
Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 mit bis zu 42 € im Monat zu. Wir stellen die Box nach Ihrem Bedarf zusammen und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Der Konfigurator öffnet unser Partnerportal ph.pflegewelt-sticken.de in einem neuen Tab.
Was hineinkommt
Es gibt keine feste Standardbox. Sie kombinieren aus dem verfügbaren Sortiment das, was in Ihrem Alltag tatsächlich gebraucht wird – und können die Zusammenstellung jederzeit ändern.
Die konkrete Produktauswahl kann je nach Bedarf und Verfügbarkeit wechseln. Maßgeblich sind Eignung, Qualität und die zugelassene Versorgung. Wir arbeiten ausschließlich mit Markenherstellern, deren Produkte für die Hilfsmittelversorgung zugelassen sind.
Kurz erklärt
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine gesetzliche Leistung nach § 40 SGB XI. Wer zu Hause gepflegt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat, hat darauf Anspruch – unabhängig vom Einkommen.
Trotzdem nutzen viele Menschen diese Leistung nicht, weil sie davon nichts wissen oder den Antrag scheuen. Genau dabei helfen wir.
So einfach geht es
Online im Konfigurator oder gemeinsam am Telefon – ganz wie Sie möchten.
Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Sie müssen dafür nichts ausfüllen.
Die Kasse prüft den Anspruch. Rückfragen klären wir direkt mit ihr.
Die Box kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause. Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse – ohne Vorkasse.
Kein Geld gespart, wenn Sie weniger bestellen: Der Betrag von 42 € wird nicht ausgezahlt und lässt sich nicht ansparen. Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt. Es lohnt sich also, die Box so zusammenzustellen, dass sie dem tatsächlichen Verbrauch entspricht.
Online-Konfigurator
Stellen Sie Ihre Box direkt in unserem Partnerportal zusammen. Die Auswahl können Sie später jederzeit anpassen.
Der Konfigurator lässt sich innerhalb des Rahmens
scrollen. Wenn Sie mehr Platz möchten, öffnen Sie ihn in einem eigenen Tab:
Pflegebox-Konfigurator öffnen ↗
Ihre Entscheidung zu externen Inhalten wird lokal in Ihrem Browser gespeichert und lässt
sich jederzeit über die Datenschutzerklärung ändern.
Über die Box hinaus
Neben den Verbrauchsprodukten gibt es Hilfsmittel, die dauerhaft genutzt werden. Sie werden getrennt beantragt und laufen nicht über die 42 €.
Höhenverstellbare Betten, Aufrichthilfen, Bettgitter und Seitenschutz – leihweise über die Pflegekasse möglich.
Gilt ebenfalls als Pflegehilfsmittel und ist mit anerkanntem Pflegegrad für Sie kostenfrei. Zum Hausnotruf
Rollstühle, Rollatoren, Badewannenlifte und Elektromobile – dazu beraten wir gesondert. Zur Mobilität
Zulassung & Kostenträger
Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag – für Entlastung und Begleitung im häuslichen Umfeld.
Anerkannte Beratungsstelle für Pflegeberatung und Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Vertragspartner der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen für Hausnotruf und Pflegehilfsmittel – seit 2020.
Die Eignung für die Versorgung mit Hausnotrufsystemen und Pflegehilfsmitteln ist unabhängig geprüft.
Gut zu wissen
Ja. Die Pflegebox setzt einen anerkannten Pflegegrad ab Pflegegrad 1 und häusliche Pflege voraus. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, unterstützen wir Sie zunächst bei der Antragstellung.
Nein. Bei genehmigtem Anspruch rechnen wir bis zur gesetzlichen Höchstgrenze direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts und reichen keine Belege ein.
Nur wenn Sie über den Höchstbetrag hinaus bestellen möchten, entstehen Kosten – das wird im Konfigurator klar angezeigt, bevor Sie bestellen.
Ja, jederzeit. Wenn sich der Bedarf ändert – zum Beispiel weil mehr Bettschutz oder weniger Desinfektionsmittel gebraucht wird –, passen wir die Box an. Ein Anruf genügt, oder Sie ändern die Auswahl selbst im Konfigurator.
Die Box wird an die Adresse geliefert, an der die Pflege stattfindet. Der Anspruch besteht für die pflegebedürftige Person; genutzt werden die Produkte in der Regel von den pflegenden Angehörigen. Das ist so vorgesehen und völlig üblich.
Ja. Wenn Sie die Produkte nicht mehr benötigen – etwa weil sich die Pflegesituation geändert hat oder ein Umzug in eine Einrichtung ansteht –, sagen Sie uns Bescheid. Wir stellen die Lieferung ein und melden das der Pflegekasse.
Kostenlos und unverbindlich
Sie schildern uns kurz, worum es geht – wir sagen Ihnen ehrlich, welche Leistungen infrage kommen und was Ihre Pflegekasse davon übernehmen kann. Ohne Vertrag, ohne Verpflichtung.
Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten nehmen wir Ihre Nachricht entgegen und rufen am nächsten Werktag zurück.
Die 24/7-Notrufzentrale für bestehende Hausnotruf-Kundinnen und -Kunden ist davon unabhängig – sie ist immer erreichbar.