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Pflegewelt Sticken – Seniorenhilfe Sticken GmbH
Kostenlos beraten lassen

Kostenübernahme & Anträge

Was Ihnen zusteht – ohne Paragrafendeutsch.

Viele Leistungen der Pflegeversicherung werden nicht genutzt, weil niemand davon erzählt oder der Antrag abschreckt. Hier finden Sie alle Beträge, Voraussetzungen und Fristen an einer Stelle – verständlich erklärt.

Die Übersicht

Alle Beträge auf einen Blick.

Diese Leistungen betreffen unsere Angebote. Daneben gibt es weitere Leistungen der Pflegeversicherung – etwa Pflegegeld und Pflegesachleistungen –, zu denen wir Sie ebenfalls beraten.

Übersicht der wichtigsten Leistungsbeträge. Stand: 2026-09-11. Maßgeblich ist immer die Entscheidung Ihrer Pflegekasse im Einzelfall.
Leistung Mögliche Kostenübernahme Voraussetzung
Hausnotruf
Basisversorgung
für Sie 0 €
Die Pflegekasse zahlt 32,13 € brutto (27,00 € netto) im Monat, dazu die Anschlusspauschale. Wir rechnen direkt mit ihr ab.
gesetzlich versichert, ab Pflegegrad 1, wenn Sie überwiegend allein sind und im Notfall nicht selbst telefonisch Hilfe rufen könnten
Hausnotruf
als Privatkundin oder Privatkunde
34,95 € / Monat
inkl. MwSt.
ohne anerkannten Pflegegrad oder ohne Leistungszusage der Kasse
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegebox
bis 42 € / Monat ab Pflegegrad 1 bei Pflege zu Hause
Entlastungsbetrag
z. B. Haushaltshilfe, Betreuung
131 € / Monat ab Pflegegrad 1, nur für anerkannte Angebote
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Gemeinsamer Jahresbetrag
bis 3.539 € / Jahr ab Pflegegrad 2, ohne Vorpflegezeit, bis zu 8 Wochen im Jahr
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
z. B. Badumbau, Rampe, Haltegriffe
bis 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1, Antrag vor Beginn der Arbeiten

Alle Beträge sind gesetzliche Höchstbeträge der Pflegeversicherung. Ob und in welcher Höhe sie in Ihrem Fall gewährt werden, entscheidet Ihre Pflegekasse nach Prüfung des Antrags. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, wie wir Ihre Chancen einschätzen.

Im Einzelnen

Was hinter den Zahlen steht.

Hausnotruf · für Sie 0 €

Der Hausnotruf gilt als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Für gesetzlich Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad ist die Basisversorgung kostenfrei: Die Pflegekasse übernimmt sie mit 32,13 € brutto (27,00 € netto) im Monat, dazu die Pauschale für Anschluss und Einweisung. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.

Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad ab 1, Sie sind überwiegend allein und könnten im Notfall nicht selbstständig telefonisch Hilfe rufen.

Ohne Pflegegrad oder ohne Leistungszusage der Kasse kostet der Hausnotruf 34,95 € im Monat inkl. MwSt. Zusatzleistungen wie Schlüsseltresor, Sturzsensor oder mobile Geräte können Mehrkosten verursachen.

Zum Hausnotruf

Pflegebox · bis 42 € im Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz, Schutzschürzen – werden bis zu diesem Höchstbetrag übernommen.

Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad ab 1 und Pflege zu Hause.

Der Betrag wird nicht ausgezahlt und lässt sich nicht ansparen. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende.

Zur Pflegebox

Entlastungsbetrag · 131 € im Monat

Zweckgebundener Betrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe oder stundenweise Betreuung. Einheitlich für die Pflegegrade 1 bis 5.

Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad ab 1, häusliche Versorgung und ein anerkanntes Angebot als Leistungserbringer.

Nicht verbrauchte Beträge lassen sich ansparen und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen – danach verfallen sie.

Zur Haushaltshilfe

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege · bis 3.539 € im Jahr

Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich beide Leistungen einen gemeinsamen Jahresbetrag, der flexibel für die eine oder die andere Leistung eingesetzt werden kann.

Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5. Eine Vorpflegezeit ist nicht mehr erforderlich. Bis zu 8 Wochen im Jahr.

Pflegegrad 1 ist von dieser Leistung ausgenommen – der Entlastungsbetrag steht aber auch dort zur Verfügung.

Zur Verhinderungspflege

Wohnumfeldverbesserung · bis 4.180 € je Maßnahme

Für Umbauten, die das Wohnen zu Hause ermöglichen oder erleichtern – etwa eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Rampen oder Schwellenabbau.

Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad ab 1. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Bei mehreren Anspruchsberechtigten im selben Haushalt kann sich der Gesamtbetrag erhöhen.

Zum Umbau

Unser Antragsservice Verhinderungspflege · 149,99 €

Das ist keine Kassenleistung, sondern unsere eigene Dienstleistung: Wir übernehmen Formulare, Einreichung und sämtliche Rückfragen der Pflegekasse.

Einmalig 149,99 €. Sie können den Antrag selbstverständlich auch selbst stellen – wir sagen Ihnen dann gern, worauf zu achten ist.

Alle anderen Erstberatungen zu Hausnotruf, Pflegebox, Wohnumfeldverbesserung und Hilfsmitteln sind kostenfrei.

Der erste Schritt

Pflegegrad beantragen.

Fast alles auf dieser Seite setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Wenn noch keiner vorliegt, ist der Antrag der wichtigste erste Schritt – und er ist einfacher, als viele denken.

So läuft es ab

  1. Formloser Antrag

    Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an Ihre Pflegekasse genügt. Sie brauchen kein Formular und keine Begründung – das Datum des Antrags zählt.

  2. Begutachtung

    Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst. Eine Gutachterin oder ein Gutachter kommt zu einem Termin nach Hause.

  3. Bescheid

    Sie erhalten den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad. Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  4. Widerspruch, falls nötig

    Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn die Einstufung aus unserer Sicht nicht passt, sagen wir Ihnen das.

Der Begutachtungstermin

Fünf Hinweise, die wirklich helfen

  • Schönreden hilft nicht. Viele Menschen beschreiben am Begutachtungstag einen besseren Zustand, als er im Alltag ist. Schildern Sie einen normalen, auch schlechten Tag.
  • Führen Sie vorher ein Pflegetagebuch. Notieren Sie eine Woche lang, wobei geholfen wird und wie lange es dauert.
  • Eine vertraute Person sollte dabei sein. Angehörige erinnern sich oft an Dinge, die im Termin untergehen.
  • Legen Sie Unterlagen bereit – Medikamentenplan, Arztbriefe, Krankenhausberichte, Hilfsmittelverordnungen.
  • Es geht um Selbstständigkeit, nicht um Diagnosen. Bewertet wird, was jemand noch allein kann – nicht, welche Erkrankungen vorliegen.

Wir bereiten Sie auf Wunsch kostenfrei auf den Termin vor.

Pflichtberatung

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Als anerkannte Beratungsstelle übernehmen wir diese Pflichtberatung.

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich.
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich.
  • Pflegegrad 1 sowie Pflegegrad 2 und 3 auf Wunsch: freiwillig möglich.

Der Besuch ist keine Kontrolle, sondern eine Beratung: Wir informieren über Leistungen, Hilfsmittel und Fördermöglichkeiten, geben praktische Tipps für den Pflegealltag und dokumentieren den Besuch korrekt gegenüber der Pflegekasse.

Wichtig: Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Wir behalten Ihre Fristen im Blick und erinnern Sie rechtzeitig, damit das nicht passiert.

Was wir beim Besuch besprechen

  • Wie läuft die Pflege im Alltag – was klappt, was ist schwierig?
  • Welche Leistungen stehen zu und werden noch nicht genutzt?
  • Welche Hilfsmittel würden die Situation erleichtern?
  • Wie geht es der pflegenden Angehörigen selbst?
  • Ist ein Höherstufungsantrag sinnvoll?
  • Wo gibt es Entlastung – Verhinderungspflege, Tagespflege, Betreuung?
„Die Unterstützung durch meine Betreuungskraft ist vertraut, liebevoll und geht auf all meine Wünsche und Interessen ein."
Ingrid Husemann, 83 Jahre

Aus der Praxis

Fünf Fehler, die richtig Geld kosten.

Das sind die Punkte, an denen in der Beratung am häufigsten etwas auffällt.

Erst umbauen, dann beantragen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Wer zuerst das Bad umbaut und danach den Antrag stellt, geht meist leer aus.

Den Entlastungsbetrag verfallen lassen

131 € pro Monat sind 1.572 € im Jahr. Wer sie nicht nutzt, verliert sie – spätestens am 30. Juni des Folgejahres.

Verhinderungspflege nie anfassen

Viele pflegende Angehörige nehmen diese Leistung nie in Anspruch, weil sie glauben, sie sei nur für lange Urlaube gedacht. Auch einzelne freie Nachmittage zählen.

Den Begutachtungstermin beschönigen

An einem guten Tag wirkt vieles leichter. Wer den Alltag zu positiv darstellt, bekommt einen niedrigeren Pflegegrad – und damit dauerhaft weniger Leistungen.

Den Beratungsbesuch vergessen

Wird der Nachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI nicht erbracht, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Die Frist läuft still im Hintergrund.

Bei Ablehnung aufgeben

Gegen einen Bescheid lässt sich innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein Teil der Widersprüche ist erfolgreich – aufgeben lohnt sich selten.

Unsere Antragshilfe

Sie müssen kein Formular verstehen.

Für alle Leistungen, die wir erbringen, übernehmen wir den Antrag und die Kommunikation mit der Pflegekasse. Das ist in der Beratung enthalten.

Was wir übernehmen

  • Anspruch prüfen und ehrlich einschätzen
  • Formulare ausfüllen und einreichen
  • Notwendigkeit gegenüber der Kasse begründen
  • Rückfragen der Kasse beantworten
  • Fristen im Blick behalten und erinnern

Was Sie tun

  • Uns Ihre Situation schildern
  • Unterschreiben, wo es gesetzlich nötig ist
  • Uns sagen, wenn sich etwas ändert
  • Fragen stellen, wann immer etwas unklar ist

Rechtlicher Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite geben den Stand vom 2026-09-11 wieder und dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine Rechts- oder Sozialberatung im Einzelfall. Über Ihren konkreten Anspruch entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse. Eine unabhängige und kostenlose Beratung erhalten Sie zusätzlich bei den Pflegestützpunkten und bei COMPASS Pflegeberatung.

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Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.

Sie schildern uns kurz, worum es geht – wir sagen Ihnen ehrlich, welche Leistungen infrage kommen und was Ihre Pflegekasse davon übernehmen kann. Ohne Vertrag, ohne Verpflichtung.

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