Hausnotruf · für Sie 0 €
Der Hausnotruf gilt als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Für gesetzlich Versicherte
mit anerkanntem Pflegegrad ist die Basisversorgung kostenfrei: Die Pflegekasse übernimmt
sie mit 32,13 € brutto (27,00 € netto) im Monat, dazu die Pauschale für Anschluss und
Einweisung. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad ab 1, Sie sind überwiegend allein
und könnten im Notfall nicht selbstständig telefonisch Hilfe rufen.
Ohne Pflegegrad oder ohne Leistungszusage der Kasse kostet der
Hausnotruf 34,95 € im Monat inkl. MwSt. Zusatzleistungen wie Schlüsseltresor,
Sturzsensor oder mobile Geräte können Mehrkosten verursachen.
Zum Hausnotruf
Pflegebox · bis 42 € im Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz, Schutzschürzen –
werden bis zu diesem Höchstbetrag übernommen.
Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad ab 1 und Pflege zu Hause.
Der Betrag wird nicht ausgezahlt und lässt sich nicht ansparen.
Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende.
Zur Pflegebox
Entlastungsbetrag · 131 € im Monat
Zweckgebundener Betrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa
Haushaltshilfe oder stundenweise Betreuung. Einheitlich für die Pflegegrade 1 bis 5.
Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad ab 1, häusliche Versorgung und
ein anerkanntes Angebot als Leistungserbringer.
Nicht verbrauchte Beträge lassen sich ansparen und noch bis zum
30. Juni des Folgejahres nutzen – danach verfallen sie.
Zur Haushaltshilfe
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege · bis 3.539 € im Jahr
Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich beide Leistungen einen gemeinsamen Jahresbetrag, der
flexibel für die eine oder die andere Leistung eingesetzt werden kann.
Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5. Eine Vorpflegezeit ist nicht mehr
erforderlich. Bis zu 8 Wochen im Jahr.
Pflegegrad 1 ist von dieser Leistung ausgenommen – der
Entlastungsbetrag steht aber auch dort zur Verfügung.
Zur Verhinderungspflege
Wohnumfeldverbesserung · bis 4.180 € je Maßnahme
Für Umbauten, die das Wohnen zu Hause ermöglichen oder erleichtern – etwa eine
bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Rampen oder Schwellenabbau.
Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad ab 1. Der Antrag muss vor Beginn
der Arbeiten gestellt werden.
Bei mehreren Anspruchsberechtigten im selben Haushalt kann sich der
Gesamtbetrag erhöhen.
Zum Umbau
Unser Antragsservice Verhinderungspflege · 149,99 €
Das ist keine Kassenleistung, sondern unsere eigene Dienstleistung: Wir übernehmen
Formulare, Einreichung und sämtliche Rückfragen der Pflegekasse.
Einmalig 149,99 €. Sie können den Antrag selbstverständlich auch selbst
stellen – wir sagen Ihnen dann gern, worauf zu achten ist.
Alle anderen Erstberatungen zu Hausnotruf, Pflegebox,
Wohnumfeldverbesserung und Hilfsmitteln sind kostenfrei.