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Pflegewissen

Was man wissen sollte, bevor es eilig wird.

Die meisten Familien beschäftigen sich mit Pflege erst dann, wenn etwas passiert ist – und müssen dann schnell Entscheidungen treffen. Hier finden Sie das Wichtigste in Ruhe erklärt, ohne Fachchinesisch.

Grundlagen

Die fünf Pflegegrade – und was sie bedeuten.

Entscheidend ist nicht, welche Krankheit jemand hat, sondern wie selbstständig die Person im Alltag noch ist. Der Medizinische Dienst bewertet sechs Lebensbereiche und vergibt dafür Punkte.

Sechs Bereiche werden bewertet

  • Mobilität – Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Belastungen
  • Selbstversorgung – Waschen, Anziehen, Essen
  • Umgang mit Krankheit und Therapie
  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte

So entstehen die Pflegegrade

Aus den Bewertungen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Je höher die Punktzahl, desto größer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – und desto höher der Pflegegrad.

Pflegegrad 1 beginnt bei geringer Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 steht für schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung.

Pflegegrad 1 wird unterschätzt

Viele denken, Pflegegrad 1 „bringt nichts". Das stimmt nicht: Er berechtigt bereits zum Hausnotruf-Zuschuss, zur Pflegebox, zum Entlastungsbetrag von 131 € und zur Wohnumfeldverbesserung von bis zu 4.180 €.

Kein Pflegegeld gibt es allerdings erst ab Pflegegrad 2.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Stand 2026. Alle Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht; die Beträge gelten unverändert für 2026.
Pflegegrad Pflegegeld monatlich Hausnotruf, Pflegebox, Entlastungsbetrag, Umbau
Pflegegrad 1 kein Pflegegeld ja – alle vier Leistungen stehen zu
Pflegegrad 2 347 € ja, zusätzlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegegrad 3 599 € ja, zusätzlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegegrad 4 800 € ja, zusätzlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegegrad 5 990 € ja, zusätzlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Statt Pflegegeld können auch Pflegesachleistungen über einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden; diese liegen je nach Pflegegrad deutlich höher. Eine Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich. Alle Leistungen im Überblick

Sturzvorbeugung

Die zehn Stellen, an denen es zu Hause gefährlich wird.

Stürze passieren selten draußen, sondern fast immer in der eigenen Wohnung – und meistens an denselben Stellen. Viele davon lassen sich an einem Nachmittag entschärfen.

  • Teppichkanten und Läufer. Entweder festkleben oder wegräumen. Der schönste Läufer nützt nichts, wenn man darüber stolpert.
  • Kabel im Laufweg. An der Wand entlang führen oder abkleben.
  • Das Bad. Rutschfeste Matte, Haltegriff an Dusche und WC, ein Duschhocker.
  • Der Weg zum Bad bei Nacht. Ein Bewegungsmelder mit gedämpftem Licht verhindert mehr Stürze als jede Ermahnung.
  • Die Treppe. Zweiter Handlauf, kontrastreiche Markierung der ersten und letzten Stufe, nichts auf den Stufen abstellen.
  • Türschwellen. Kleine Rampen oder Abbau – gerade mit Rollator ein häufiger Stolperpunkt.
  • Hausschuhe ohne Halt. Feste Schuhe mit rutschfester Sohle und geschlossener Ferse statt Pantoffeln.
  • Zu hoch verstaute Dinge. Alles, was täglich gebraucht wird, gehört in greifbare Höhe – niemand sollte auf einen Stuhl steigen müssen.
  • Schlechte Beleuchtung. Helle, blendfreie Lampen in Flur, Treppenhaus und Küche.
  • Medikamente. Manche Mittel machen schwindelig. Ein Gespräch mit der Hausärztin über die Medikation lohnt sich, wenn es öfter wackelig wird.

Der Punkt, den viele übersehen

Nicht der Sturz ist das größte Problem.

Sondern die Zeit danach. Wer allein lebt, stürzt und nicht mehr aufstehen kann, liegt im schlimmsten Fall stundenlang – manchmal bis zum nächsten Tag.

Genau das verhindert ein Hausnotruf. Er macht den Sturz nicht ungeschehen, aber er sorgt dafür, dass innerhalb von Minuten jemand davon erfährt.

Mehr zum Hausnotruf


Für bauliche Veränderungen – Haltegriffe, Schwellenabbau, bodengleiche Dusche – gibt es ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € Zuschuss. Zur Wohnumfeldverbesserung

Für Angehörige

Wie man das Thema anspricht, ohne dass es Streit gibt.

„Mama, so geht das nicht mehr" ist der Satz, nach dem die meisten Gespräche vorbei sind. Es gibt bessere Einstiege.

Früh anfangen, nicht im Notfall

Im Krankenhausflur nach einem Sturz lässt sich schlecht in Ruhe entscheiden. Das beste Gespräch ist das, das ein Jahr zu früh geführt wird.

Von Selbstständigkeit reden

„Damit kannst du länger hier wohnen bleiben" überzeugt fast immer besser als „Was ist, wenn dir etwas passiert?". Hilfe ist ein Mittel zur Unabhängigkeit, kein Eingeständnis.

Die eigene Sorge benennen

„Ich würde ruhiger schlafen" ist ehrlich und nimmt Druck aus dem Gespräch. Viele Menschen entscheiden sich für Hilfe vor allem der Familie zuliebe.

Eine Sache nach der anderen

Hausnotruf, Haushaltshilfe, Badumbau und Pflegegrad auf einmal überfordern jeden. Fangen Sie mit dem an, was am wenigsten Widerstand auslöst.

Entscheiden lassen

Wer nicht gefragt wird, blockiert. Lassen Sie wählen, wo es geht: Armband oder Halskette, Dienstag oder Donnerstag, diese Person oder jene.

Nein akzeptieren – vorerst

Ein Nein ist selten endgültig. Oft braucht es Wochen und ein zweites Gespräch. Druck führt fast nie zu einer tragfähigen Entscheidung.

Pflegende Angehörige

Sie dürfen auch an sich denken.

Rund vier von fünf pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt – überwiegend von Angehörigen. Viele von ihnen nehmen Leistungen nicht in Anspruch, die ihnen ausdrücklich zustehen.

  • Verhinderungspflege für Urlaub, Krankheit oder einfach einen freien Nachmittag – ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.
  • Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für Haushaltshilfe oder Betreuung – schon ab Pflegegrad 1.
  • Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI – nicht als Kontrolle, sondern als Gelegenheit, offene Fragen zu stellen.
  • Rentenbeiträge: Wer mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, kann Rentenbeiträge von der Pflegekasse erhalten.
  • Pflegekurse der Pflegekassen sind für Angehörige kostenfrei und vermitteln praktische Handgriffe.
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bis zu zehn Arbeitstage können Beschäftigte kurzfristig fernbleiben, um Pflege zu organisieren.

Zur Verhinderungspflege

Warnzeichen

Wann Entlastung nicht mehr freiwillig ist

Wenn Sie sich in mehreren dieser Punkte wiedererkennen, ist es Zeit, Unterstützung zu holen – nicht irgendwann, sondern jetzt:

  • Sie schlafen seit Wochen schlecht.
  • Sie haben eigene Arzttermine verschoben.
  • Sie haben soziale Kontakte weitgehend aufgegeben.
  • Sie reagieren gereizt und ärgern sich anschließend darüber.
  • Sie haben das Gefühl, es nie richtig zu machen.

Das ist kein persönliches Versagen, sondern die normale Folge einer Dauerbelastung. Sprechen Sie uns an – oder wenden Sie sich an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

Checkliste

Wenn es nach dem Krankenhaus schnell gehen muss.

Eine Entlassung kommt oft kurzfristig. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

  1. Sozialdienst ansprechen

    Jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst, der das Entlassmanagement übernimmt. Melden Sie sich dort früh – nicht erst am Entlassungstag.

  2. Pflegegrad beantragen

    Formlos bei der Pflegekasse, sofort. Das Datum zählt: Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  3. Wohnung prüfen

    Ist die Wohnung so, wie sie ist, überhaupt nutzbar? Haltegriffe, Duschhocker und Rollator lassen sich schnell besorgen, ein Badumbau nicht.

  4. Versorgung organisieren

    Hausnotruf, Haushaltshilfe, Pflegedienst, Essen auf Rädern – je nachdem, was gebraucht wird. Sagen Sie uns, wenn es eilig ist.

Kurzzeitpflege als Übergang: Wenn die Versorgung zu Hause noch nicht steht, kann eine Kurzzeitpflege die Lücke überbrücken. Sie wird ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert. Auch ohne Pflegegrad gibt es in bestimmten Fällen eine Übergangspflege über die Krankenkasse – fragen Sie den Sozialdienst danach.

Begriffe erklärt

Kleines Pflege-Wörterbuch.

Die Begriffe, die in Bescheiden und Beratungsgesprächen ständig vorkommen.

Entlastungsbetrag

131 € monatlich ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel Haushaltshilfe oder Betreuung. Wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit dem Anbieter abgerechnet.

Verhinderungspflege

Ersatzpflege, wenn die pflegende Angehörige ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder andere Termine. Ab Pflegegrad 2, bis zu 8 Wochen im Jahr, aus dem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege.

Kurzzeitpflege

Vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation. Teilt sich seit Juli 2025 den Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege.

Pflegesachleistung

Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Alternative zum Pflegegeld – eine Kombination aus beidem ist möglich und heißt dann Kombinationsleistung.

Medizinischer Dienst (MD)

Die Stelle, die im Auftrag der Pflegekasse begutachtet, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bei privat Versicherten übernimmt das MEDICPROOF.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahme (WUV)

Umbauten, die das Wohnen zu Hause ermöglichen oder erleichtern. Ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst. Muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.

Präqualifizierung

Ein Prüfverfahren, mit dem ein Anbieter nachweist, dass er die Anforderungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln erfüllt. Voraussetzung dafür, mit den Kassen abrechnen zu dürfen. Unsere Präqualifizierung wurde von einer unabhängigen Prüfstelle bestätigt.

Pflegestützpunkt

Eine neutrale, kostenlose Beratungsstelle in Ihrer Region, getragen von Pflege- und Krankenkassen sowie Kommunen. Eine gute Anlaufstelle für eine zweite Meinung, unabhängig von Anbietern wie uns.

Hinweis: Diese Seite gibt den Stand vom 2026-09-11 wieder und dient der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle Beratung und keine ärztliche Einschätzung. Über Ihren konkreten Leistungsanspruch entscheidet Ihre Pflegekasse.

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