Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr · außerhalb der Bürozeiten nehmen wir Ihre Nachricht entgegen.
Alle Leistungen
Ein Ansprechpartner für alles, was Zuhause sicher macht.
Sicherheit im Notfall, Entlastung im Alltag, Hilfsmittel,
Umbauten und die Beratung dazu – bei uns aus einer Hand. Sie müssen sich nicht durch
sechs verschiedene Anbieter telefonieren.
Die meisten Familien beginnen mit einem Thema – und stellen im Gespräch fest,
dass noch andere Leistungen infrage kommen, von denen sie nichts wussten.
Hausnotruf
Basisstation, Handsender, mobiles Gerät oder Notrufuhr – verbunden mit einer rund um die
Uhr besetzten Notrufzentrale. Ab Pflegegrad 1 mit Zuschuss der Pflegekasse.
Das ist keine siebte Leistung, sondern das, was bei allen anderen
dazugehört: Wir klären den Anspruch, stellen die Anträge und behalten Fristen im Blick.
Pflegegrad beantragen – inklusive Vorbereitung auf den Termin
mit dem Medizinischen Dienst.
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI – als anerkannte
Beratungsstelle übernehmen wir die Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger.
Antragsservice Verhinderungspflege – wir übernehmen Formulare,
Einreichung und Rückfragen (einmalig 149,99 €).
Kostenübersicht vorab – was die Kasse übernimmt, was nicht, und
womit Sie rechnen müssen.
Allein lebend, Pflegegrad 1: Hausnotruf + Pflegebox +
Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag. Für alle drei zahlt die Kasse.
Nach einem Sturz: Hausnotruf + Umbau des Bades über
die Wohnumfeldverbesserung + Rollator oder Badewannenlift.
Angehörige pflegen selbst: Pflegebox + Verhinderungspflege
für den Urlaub + Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Welche Kombination in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir im kostenlosen
Erstgespräch – ohne dass Sie sich vorher festlegen müssen.
Kostenübernahme
Was die Pflegekasse übernehmen kann.
Ein Überblick über die gesetzlichen Höchstbeträge. Die tatsächliche
Leistungshöhe hängt immer vom Einzelfall und vom festgestellten Pflegegrad ab.
Übersicht der wichtigsten Leistungsbeträge. Stand: 2026-09-11. Maßgeblich ist
immer die Entscheidung Ihrer Pflegekasse im Einzelfall.
Leistung
Mögliche Kostenübernahme
Voraussetzung
Hausnotruf Basisversorgung
für Sie 0 € Die Pflegekasse zahlt 32,13 € brutto
(27,00 € netto) im Monat, dazu die Anschlusspauschale. Wir rechnen direkt mit ihr ab.
gesetzlich versichert, ab Pflegegrad 1, wenn Sie überwiegend allein sind
und im Notfall nicht selbst telefonisch Hilfe rufen könnten
Hausnotruf als Privatkundin oder Privatkunde
34,95 € / Monat inkl. MwSt.
ohne anerkannten Pflegegrad oder ohne Leistungszusage der Kasse
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Pflegebox
bis 42 € / Monat
ab Pflegegrad 1 bei Pflege zu Hause
Entlastungsbetrag z. B. Haushaltshilfe, Betreuung
131 € / Monat
ab Pflegegrad 1, nur für anerkannte Angebote
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Gemeinsamer Jahresbetrag
bis 3.539 € / Jahr
ab Pflegegrad 2, ohne Vorpflegezeit, bis zu 8 Wochen im Jahr
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen z. B. Badumbau, Rampe, Haltegriffe
bis 4.180 € je Maßnahme
ab Pflegegrad 1, Antrag vor Beginn der Arbeiten
Alle Beträge sind gesetzliche Höchstbeträge der Pflegeversicherung.
Ob und in welcher Höhe sie in Ihrem Fall gewährt werden, entscheidet Ihre Pflegekasse nach
Prüfung des Antrags. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, wie wir Ihre Chancen einschätzen.
Stimmen unserer Kundinnen und Kunden
Was Familien über uns sagen.
Drei Rückmeldungen von Menschen, die wir betreuen dürfen.
„Meine Mutter wird seit einem Jahr betreut und wir sind rundum zufrieden.
Sehr herzliche Mitarbeiterinnen und ein hervorragender Rundumservice! Auch das
Büropersonal ist bei allen Anliegen sehr hilfsbereit.“
Rita Peitzker, 90 Jahre
„Meine Betreuungskraft hat immer ein Lächeln und bringt Freude in meinen Tag.
Unsere Beziehung ist geprägt von Vertrauen und Wärme.“
Ellen Schneider, 78 Jahre
„Die Unterstützung durch meine Betreuungskraft ist vertraut, liebevoll und
geht auf all meine Wünsche und Interessen ein.“
Ingrid Husemann, 83 Jahre
Kostenlos und unverbindlich
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.
Sie schildern uns kurz, worum es geht – wir sagen Ihnen ehrlich,
welche Leistungen infrage kommen und was Ihre Pflegekasse davon übernehmen kann.
Ohne Vertrag, ohne Verpflichtung.