Dusche statt Wanne
Der Klassiker: Die Badewanne weicht einer bodengleichen Dusche. Alternativ lässt sich eine Badewannentür einsetzen oder eine Sitzbadewanne einbauen.
Wohnumfeldverbesserung
Manchmal entscheidet eine Türschwelle darüber, ob jemand in den eigenen vier Wänden bleiben kann. Ab Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse Umbauten mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wir beraten kostenfrei und begleiten den Antrag.
Der Zuschuss
Der Zuschuss gilt pro Maßnahme, nicht pro Leben. Verändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann ein neuer Antrag für einen weiteren Umbau gestellt werden.
Bitte warten Sie mit dem Auftrag. Holen Sie Kostenvoranschläge ein, aber beauftragen Sie den Handwerker erst, wenn die Bewilligung vorliegt. Wir sagen Ihnen, wann der richtige Zeitpunkt ist.
Auch für Mieter
Auch in einer Mietwohnung sind Umbauten möglich. Nötig ist die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters – und oft die Zusage, den Zustand bei Auszug wiederherzustellen.
Viele Vermieter stimmen zu, wenn die Maßnahme fachgerecht ausgeführt wird und die Wohnung dadurch aufgewertet wird. Wir unterstützen Sie bei der Anfrage.
Was gefördert werden kann
Jede Wohnsituation ist anders. Diese Maßnahmen zeigen, was möglich ist – welche in Ihrem Fall sinnvoll sind, klären wir vor Ort.
Der Klassiker: Die Badewanne weicht einer bodengleichen Dusche. Alternativ lässt sich eine Badewannentür einsetzen oder eine Sitzbadewanne einbauen.
An Dusche, Wanne, WC und im Flur. Kleine Maßnahme, große Wirkung – und die günstigste Möglichkeit, Stürze zu vermeiden.
Erhöhte Toiletten, Stützklappgriffe oder ein Dusch-WC erleichtern die selbstständige Nutzung erheblich.
Türschwellen und Absätze verschwinden – wichtig für Rollator und Rollstuhl, aber auch zur Vermeidung von Stolperstellen.
Damit Rollator oder Rollstuhl durchpassen. Betrifft meist Bad- und Schlafzimmertür.
Für den Hauseingang, die Terrasse oder eine Treppenstufe. Auch ein zweiter Handlauf im Treppenhaus zählt dazu.
Wenn das Schlafzimmer im Obergeschoss liegt. Wir beraten zu geraden und kurvigen Lösungen. Mehr zu Liften
Unterfahrbare Arbeitsplatten, tiefer gesetzte Hängeschränke, gut erreichbare Auszüge statt tiefer Schränke.
Bewegungsmelder auf dem Weg zum Bad, kontrastreiche Markierungen an Stufen, bessere Beleuchtung im Flur.
So läuft der Antrag
Die Reihenfolge ist wichtig – vor allem, dass der Antrag vor dem ersten Hammerschlag gestellt wird.
Wir sehen uns Ihre Wohnsituation an und besprechen, was wirklich gebraucht wird – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
Gemeinsam mit Fachbetrieben legen wir die Maßnahmen fest und holen einen Kostenvoranschlag ein. Beauftragt wird noch nichts.
Wir stellen den Antrag, begründen die Notwendigkeit und übernehmen die Kommunikation mit der Kasse.
Nach der Genehmigung führen geprüfte Fachbetriebe die Arbeiten aus. Wir bleiben Ansprechpartner, bis alles fertig ist.
Der häufigste Umbau
Das Bad ist der Raum, in dem die meisten Stürze passieren. Deshalb ist der Badumbau die Maßnahme, nach der am häufigsten gefragt wird – und die mit dem größten Effekt auf die Selbstständigkeit.
Praktische Hinweise
Wie lange dauert der Umbau? Ein Badumbau bedeutet in der Regel mehrere Tage ohne nutzbares Bad. Klären Sie vorher, wo Sie in dieser Zeit duschen können.
Reicht der Zuschuss? Bei einem kompletten Badumbau liegen die Kosten häufig über 4.180 €. Den Differenzbetrag tragen Sie selbst – wir sagen Ihnen vorher, womit zu rechnen ist.
Gibt es weitere Fördertöpfe? Je nach Vorhaben kommen zusätzlich KfW-Mittel oder regionale Programme infrage. Wir weisen Sie darauf hin, wenn das bei Ihnen naheliegt.
Gut zu wissen
Ja, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat und dadurch ein neuer Anpassungsbedarf entsteht. Ein Beispiel: Zuerst wurde das Bad umgebaut, Jahre später wird zusätzlich ein Treppenlift nötig. Ob die Kasse das als neue Maßnahme anerkennt, entscheidet sie im Einzelfall.
Dann übernimmt die Pflegekasse maximal den Höchstbetrag, den Rest tragen Sie selbst. Bei höherem Einkommen kann ein Eigenanteil auch auf den bezuschussten Teil entfallen. Wir rechnen Ihnen vorab aus, womit Sie realistisch rechnen müssen.
Ja. Sie sind nicht verpflichtet, einen bestimmten Betrieb zu beauftragen. Wir arbeiten mit Fachbetrieben zusammen, die wir kennen – wenn Sie einen eigenen Handwerker haben, ist das ebenso in Ordnung. Wichtig ist nur, dass der Kostenvoranschlag die geplanten Maßnahmen nachvollziehbar aufschlüsselt.
Das entscheidet Ihre Pflegekasse. In der Regel liegt die Entscheidung innerhalb weniger Wochen vor. Wenn es dringend ist – etwa vor einer Entlassung aus dem Krankenhaus –, weisen wir im Antrag ausdrücklich darauf hin.
Kostenlos und unverbindlich
Sie schildern uns kurz, worum es geht – wir sagen Ihnen ehrlich, welche Leistungen infrage kommen und was Ihre Pflegekasse davon übernehmen kann. Ohne Vertrag, ohne Verpflichtung.
Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten nehmen wir Ihre Nachricht entgegen und rufen am nächsten Werktag zurück.
Die 24/7-Notrufzentrale für bestehende Hausnotruf-Kundinnen und -Kunden ist davon unabhängig – sie ist immer erreichbar.