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Pflegewelt Sticken – Seniorenhilfe Sticken GmbH
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Haushaltshilfe & Alltagshilfe

Damit der Haushalt nicht zur Hürde wird.

Wenn Einkaufen, Kochen und Wäsche anstrengender werden, muss das nicht bedeuten, dass man ausziehen muss. Eine Haushaltshilfe übernimmt genau die Aufgaben, die schwerfallen – und bringt Zeit für das mit, was Freude macht.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Was eine Haushaltshilfe übernimmt.

Sie entscheiden, was gebraucht wird. Nichts davon ist verpflichtend, und die Aufgaben lassen sich jederzeit anpassen.

  • Einkaufen – allein oder gemeinsam, je nachdem, was Ihnen lieber ist.
  • Kochen und Mahlzeiten zubereiten – auch gemeinsam, wenn Sie in der Küche gern dabei sind.
  • Reinigung der Wohnung – Böden, Bad, Küche, Staubwischen, Müll.
  • Wäschepflege – Waschen, Aufhängen, Zusammenlegen, Bügeln.
  • Ordnung halten – Betten beziehen, Vorräte kontrollieren, Post sortieren.
  • Blumen und kleine Handgriffe – das, was sonst liegen bleibt.

Alltagsbegleitung

Und die Zeit, die dazugehört.

Für viele ist das der eigentliche Unterschied: Es kommt nicht nur jemand, der putzt, sondern jemand, der sich Zeit nimmt.

  • Zuhören und Gespräche führen – ohne auf die Uhr zu schauen.
  • Spaziergänge und Bewegung an der frischen Luft.
  • Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder zum Friseur – mit Fahrzeug, wenn nötig.
  • Begleitung zu Veranstaltungen, in den Garten, auf den Friedhof oder zum Gottesdienst.
  • Gemeinsame Beschäftigung – Spiele, Vorlesen, Erinnerungen ordnen, Fotos sortieren.
  • Unterstützung bei Post und Papierkram, soweit Sie das möchten.

Unser Arbeitsprinzip

Immer möglichst dieselbe Person.

Wechselnde Gesichter machen Unterstützung anstrengend statt entlastend. Deshalb arbeiten wir mit festen Zuordnungen.

Feste Bezugsperson

Zu Ihnen kommt möglichst immer dieselbe Betreuungskraft. Nur bei Urlaub oder Krankheit vertritt jemand anderes – und wird vorher angekündigt.

Kennenlernen vor der Entscheidung

Vor der ersten Buchung gibt es ein persönliches Vorgespräch. Erst wenn es für beide Seiten passt, geht es los.

Deutschsprachige Kräfte

Unsere Betreuungskräfte sprechen Deutsch. Verständigung soll keine zusätzliche Hürde im Alltag sein.

Flexibel im Umfang

Stundenweise, mehrmals pro Woche oder nur bei Bedarf. Zeiten und Aufgaben lassen sich anpassen, wenn sich Ihre Situation ändert.

Mit Fahrzeug

Einkäufe, Arzttermine, Ausflüge: Unsere Betreuungskräfte sind mobil, sodass auch Wege außerhalb der Wohnung möglich sind.

Keine lange Bindung

Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen – Sie binden sich also nicht auf Jahre.

Kostenübernahme

131 € im Monat – ab Pflegegrad 1.

Der sogenannte Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause versorgt werden. Er ist zweckgebunden: Er wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit anerkannten Anbietern abgerechnet.

  • 131 € monatlich, einheitlich für die Pflegegrade 1 bis 5.
  • Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken und keine Belege einreichen.
  • Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort: Sie lassen sich ansparen und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
  • Voraussetzung ist ein anerkanntes Angebot – wir sind als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt.

Ehrlich gesagt: 131 € reichen je nach Region für etwa drei bis fünf Stunden im Monat. Wer mehr Unterstützung braucht, kombiniert den Entlastungsbetrag häufig mit weiteren Leistungen oder zahlt einen Teil selbst. Wie viel das in Ihrem Fall wäre, rechnen wir Ihnen vorab konkret aus.

Weitere Wege zur Finanzierung

Was sonst noch möglich ist

Umwandlung von Pflegesachleistungen. Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für Betreuung und Hauswirtschaft eingesetzt werden, wenn sie nicht anderweitig gebraucht werden.


Verhinderungspflege. Wenn eine pflegende Angehörige ausfällt, lässt sich die Betreuung ab Pflegegrad 2 über den gemeinsamen Jahresbetrag finanzieren. Mehr dazu


Haushaltshilfe ohne Pflegegrad. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Erkrankung kann die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung eine Haushaltshilfe übernehmen. Ob das bei Ihnen infrage kommt, prüfen wir gern.

So beginnen wir

Vom ersten Anruf bis zum ersten Termin.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern, was im Alltag schwerfällt. Wir hören zu und stellen ein paar Fragen – kostenfrei und unverbindlich.

  2. Bedarf und Budget klären

    Wir prüfen, welche Leistungen Ihnen zustehen, und rechnen aus, wie viele Stunden damit finanziert sind.

  3. Kennenlernen

    Sie lernen Ihre Betreuungskraft persönlich kennen, bevor Sie sich entscheiden.

  4. Start und Abrechnung

    Die Unterstützung beginnt. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag ja – Pflegegrad 1 genügt. Ohne Pflegegrad ist die Unterstützung ebenfalls möglich, wird dann aber privat abgerechnet. In manchen Fällen übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Kommt wirklich immer dieselbe Person?

Das ist unser Anspruch und gelingt in den allermeisten Fällen. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine Vertretung – wir sagen Ihnen vorher Bescheid, wer kommt.

Übernimmt die Haushaltshilfe auch Pflege?

Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung sind etwas anderes als Körperpflege oder medizinische Behandlungspflege. Wenn bei Ihnen pflegerische Leistungen gebraucht werden, organisieren wir das gesondert – sprechen Sie uns darauf an.

Wie kurzfristig kann ich absagen?

Einzelne Termine lassen sich verschieben; sagen Sie möglichst früh Bescheid, damit wir umplanen können. Für die Beendigung der Betreuung insgesamt gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen, eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht.

Kostenlos und unverbindlich

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.

Sie schildern uns kurz, worum es geht – wir sagen Ihnen ehrlich, welche Leistungen infrage kommen und was Ihre Pflegekasse davon übernehmen kann. Ohne Vertrag, ohne Verpflichtung.

Direkt erreichbar

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Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten nehmen wir Ihre Nachricht entgegen und rufen am nächsten Werktag zurück.


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