Feste Bezugsperson
Zu Ihnen kommt möglichst immer dieselbe Betreuungskraft. Nur bei Urlaub oder Krankheit vertritt jemand anderes – und wird vorher angekündigt.
Haushaltshilfe & Alltagshilfe
Wenn Einkaufen, Kochen und Wäsche anstrengender werden, muss das nicht bedeuten, dass man ausziehen muss. Eine Haushaltshilfe übernimmt genau die Aufgaben, die schwerfallen – und bringt Zeit für das mit, was Freude macht.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Sie entscheiden, was gebraucht wird. Nichts davon ist verpflichtend, und die Aufgaben lassen sich jederzeit anpassen.
Alltagsbegleitung
Für viele ist das der eigentliche Unterschied: Es kommt nicht nur jemand, der putzt, sondern jemand, der sich Zeit nimmt.
Unser Arbeitsprinzip
Wechselnde Gesichter machen Unterstützung anstrengend statt entlastend. Deshalb arbeiten wir mit festen Zuordnungen.
Zu Ihnen kommt möglichst immer dieselbe Betreuungskraft. Nur bei Urlaub oder Krankheit vertritt jemand anderes – und wird vorher angekündigt.
Vor der ersten Buchung gibt es ein persönliches Vorgespräch. Erst wenn es für beide Seiten passt, geht es los.
Unsere Betreuungskräfte sprechen Deutsch. Verständigung soll keine zusätzliche Hürde im Alltag sein.
Stundenweise, mehrmals pro Woche oder nur bei Bedarf. Zeiten und Aufgaben lassen sich anpassen, wenn sich Ihre Situation ändert.
Einkäufe, Arzttermine, Ausflüge: Unsere Betreuungskräfte sind mobil, sodass auch Wege außerhalb der Wohnung möglich sind.
Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen – Sie binden sich also nicht auf Jahre.
Kostenübernahme
Der sogenannte Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause versorgt werden. Er ist zweckgebunden: Er wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit anerkannten Anbietern abgerechnet.
Ehrlich gesagt: 131 € reichen je nach Region für etwa drei bis fünf Stunden im Monat. Wer mehr Unterstützung braucht, kombiniert den Entlastungsbetrag häufig mit weiteren Leistungen oder zahlt einen Teil selbst. Wie viel das in Ihrem Fall wäre, rechnen wir Ihnen vorab konkret aus.
Weitere Wege zur Finanzierung
Umwandlung von Pflegesachleistungen. Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für Betreuung und Hauswirtschaft eingesetzt werden, wenn sie nicht anderweitig gebraucht werden.
Verhinderungspflege. Wenn eine pflegende Angehörige ausfällt, lässt sich die Betreuung ab Pflegegrad 2 über den gemeinsamen Jahresbetrag finanzieren. Mehr dazu
Haushaltshilfe ohne Pflegegrad. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Erkrankung kann die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung eine Haushaltshilfe übernehmen. Ob das bei Ihnen infrage kommt, prüfen wir gern.
So beginnen wir
Sie schildern, was im Alltag schwerfällt. Wir hören zu und stellen ein paar Fragen – kostenfrei und unverbindlich.
Wir prüfen, welche Leistungen Ihnen zustehen, und rechnen aus, wie viele Stunden damit finanziert sind.
Sie lernen Ihre Betreuungskraft persönlich kennen, bevor Sie sich entscheiden.
Die Unterstützung beginnt. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir.
Gut zu wissen
Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag ja – Pflegegrad 1 genügt. Ohne Pflegegrad ist die Unterstützung ebenfalls möglich, wird dann aber privat abgerechnet. In manchen Fällen übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
Das ist unser Anspruch und gelingt in den allermeisten Fällen. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine Vertretung – wir sagen Ihnen vorher Bescheid, wer kommt.
Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung sind etwas anderes als Körperpflege oder medizinische Behandlungspflege. Wenn bei Ihnen pflegerische Leistungen gebraucht werden, organisieren wir das gesondert – sprechen Sie uns darauf an.
Einzelne Termine lassen sich verschieben; sagen Sie möglichst früh Bescheid, damit wir umplanen können. Für die Beendigung der Betreuung insgesamt gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen, eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht.
Kostenlos und unverbindlich
Sie schildern uns kurz, worum es geht – wir sagen Ihnen ehrlich, welche Leistungen infrage kommen und was Ihre Pflegekasse davon übernehmen kann. Ohne Vertrag, ohne Verpflichtung.
Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten nehmen wir Ihre Nachricht entgegen und rufen am nächsten Werktag zurück.
Die 24/7-Notrufzentrale für bestehende Hausnotruf-Kundinnen und -Kunden ist davon unabhängig – sie ist immer erreichbar.